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Standesregeln

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Standesregeln

Fachverband Finanzdienstleister nominiert Ehrenschiedsgericht (Foto Mit N-TV-Moderator Markus Koch bei der Gewinn-Moneyworld 2013.)

Fachverband Finanzdienstleister nominiert Ehrenschiedsgericht (Foto Mit N-TV-Moderator Markus Koch bei der Gewinn-Moneyworld 2013.)

Mit Einsetzung des Ehrenschiedsgerichts werden die Standes- und Ausübungsregeln für die Gewerbliche Vermögensberatung und Wertpapiervermittler durchsetzbar.
Im Juni 2013 wurden im Fachverbandsausschuss der Finanzdienstleister Standes- und Ausübungsregeln für die Gewerbliche Vermögensberatung und die Wertpapiervermittler beschlossen. Nun wurde auch das Ehrenschiedsgericht nominiert, das deren Einhaltung garantiert.

Ab sofort können Berufsangehörige der Gewerblichen Vermögensberatung und Wertpapiervermittler den Standes- und Ausübungsregeln beitreten. Ein formloses Ansuchen per Post oder E-Mail an die jeweilige Landes-Fachgruppe genügt. Die zugesandten Unterlagen enthalten die Erklärung zum Beitritt, die unterfertigt retourniert wird. Als äußeres Zeichen erhält das beigetretene Unternehmen eine Urkunde, sowie Sticker und Anstecknadeln, die in einem festlichen Akt übergeben werden.
Die Standesregeln enthalten neben einer Ethik- und Kollegialitätsklausel konkrete Regeln zur redlichen Berufsausübung in den Bereichen Investition, Finanzierung und Risikoabsicherung sowie zum standesgemäßen Verhalten im Interesse der Kunden. Mit dem Beitritt verpflichtet sich der Finanzdienstleister zur Einhaltung dieser Regeln was durch das Ehrenschiedsgericht kontrolliert wird.

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